Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Ge­schäfts­ver­kehr der text plus form Gunther Gebhard und Steffen Schröter GbR, im Fol­gen­den Auf­trag­neh­mer ge­nannt, mit seinen Kun­den, im Fol­gen­den Auf­trag­ge­ber ge­nannt. Die AGB in ihrer ak­tu­ellen Fas­sung wer­den vom Auf­trag­ge­ber durch die Auf­trags­er­tei­lung an­er­kannt und gel­ten für die ge­samte Dauer der Ge­schäfts­ver­bin­dung.

2. Vertragsabschluss, Widerrufsrecht
Der Auf­trag­ge­ber er­teilt die Auf­träge in elek­tro­nischer, schrift­licher oder fern­münd­licher Form. Der Ver­trag kommt aus­schließlich zu den nach­fol­gen­den Be­din­gungen zwischen Auf­trag­ge­ber und Auf­trag­neh­mer und erst dann zu­stande, wenn der Auf­trag­ge­ber dem Auf­trag­nehmer eine schrift­liche Be­stätigung (auch per E-Mail) zu­ge­sandt hat. Bis zum Zeit­punkt der schrift­lichen Be­stäti­gung durch die text plus form Gunther Gebhard und Steffen Schröter GbR besteht ein Wider­rufs­recht seitens des Auf­trag­gebers.

3. Auftragsabwicklung, Umfang der Leistung
Der Leistungsgegenstand wird bei der Auftragserteilung fest­ge­legt.
Korrekturen werden in einer für den Auf­trag­geber nach­voll­zieh­baren Form ge­kenn­zeich­net. Die Kor­rek­turen wer­den, so nicht an­ders ver­ein­bart, direkt in der Datei (Word, OpenOffice) durch­ge­führt. Kor­rek­turen im Pa­pier­aus­druck wer­den ent­sprechend den Re­ge­lungen der DIN-Kor­rektur­vor­schriften vor­ge­nommen. Die Ausführung der Kor­rek­tur ob­liegt dem Auf­trag­geber.
Der Bearbeitung der Texte durch die text plus form Gunther Gebhard und Steffen Schröter GbR lie­gen (so­fern nicht an­ders ver­ein­bart) die Regeln für die ge­schrie­bene deutsche Ge­gen­warts­sprache zu­grunde, wie sie das amt­liche Re­gel­werk (Duden) vor­gibt. In­di­vi­du­elle Ab­sprachen (z. B. Ver­wen­dung der alten Recht­schrei­bung) wer­den bei der Auf­trags­er­tei­lung schrift­lich fest­ge­hal­ten.
Ziel der Korrektur ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext.
Stilistische und inhaltliche Überarbeitungen verstehen sich lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber.
Der Auf­trag­neh­mer kann sich zur Leistungs­er­bringung Drit­ter be­die­nen.
Eine besondere Leistungszeit muss ausdrück­lich vereinbart werden. Hier­für kann die text plus form Gunther Gebhard und Steffen Schröter GbR Zu­schläge er­heben.

4. Lieferfristen
Hinsichtlich der Lieferungsfrist des bearbeiteten Textes sind die bei­der­seiti­gen schrift­lichen Er­klä­rungen maßgeblich. Vor­aus­setzung für die Ein­hal­tung der Liefer­frist ist der recht­zei­tige Ein­gang der Un­ter­lagen (z. B. Aus­gangs­text und nötige Hin­ter­grund­in­for­ma­tionen). Sollte ein Ter­min ab­seh­bar nicht ein­zu­hal­ten sein, ver­pflich­tet sich die text plus form Gunther Gebhard und Steffen Schröter GbR, den Auf­trag­ge­ber un­ver­züg­lich da­rüber zu in­for­mie­ren und einen neuen Ter­min vor­zu­schlagen. Im Falle einer er­heb­lichen Ter­minüber­schrei­tung hat der Auf­trag­geber das Recht, von dem Auftrag zu­rück­zu­treten, ohne je­doch von der Pflicht zur Ver­gütung be­reits er­brachter Leistungen ent­bun­den zu wer­den.
Hinsichtlich der Lieferfristen und Ter­mine für alle an­deren Dienst­leistungen sind eben­falls die beider­sei­ti­gen schrift­lichen Er­klärungen maßgeblich.

5. Preise
Es gelten die im Rahmen der Auftragserteilung ver­ein­barten Preise und Ver­gü­tungen. Sämt­liche an­ge­gebenen Preise ver­stehen sich als Netto­preise. Für Ex­press-, Wochen­end- und Feier­tags­ar­beiten kön­nen dem Auf­trag­geber Zu­schläge in Rech­nung ge­stellt werden.

6. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung in­ner­halb von zehn Tagen nach Rech­nungs­le­gung ohne Ab­zug zur Zahlung fällig.
Hiervon abweichend ist der Auftragnehmer berechtigt, ab einer ver­ein­bar­ten Ver­gütung von ins­ge­samt EUR 500,00 einen Vor­schuss in Höhe von 50 Pro­zent der Auf­trags­summe zu for­dern. Be­fin­det sich der Sitz des Auf­trag­gebers nicht in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, so ist der Auf­trag­neh­mer be­rechtigt, vor Aus­führung des Auf­trags einen an­ge­mes­senen Vor­schuss in Höhe von bis zu 100 Pro­zent der Auf­trags­summe zu for­dern.

7. Lieferung
Für alle Arbeiten der Textbearbeitung gilt, dass, wenn nicht aus­drück­lich an­ders ver­ein­bart, der Auf­trag­nehmer das mit den Kor­rek­turen ver­sehene Ma­nu­skript an den Auf­trag­geber auf dem gleichen Weg über­mit­telt, auf dem ihm die­ses zu­vor zu­ge­gangen ist. Die Kosten für den Post­ver­sand trägt der Auf­trag­geber. Der Auf­trag­nehmer haftet nicht für den Ver­sand oder die er­folg­reiche elektro­nische Über­mittlung der be­ar­bei­teten Texte an den Auf­trag­geber. Alle Ver­pflich­tungen sei­tens der text plus form Gunther Gebhard und Steffen Schröter GbR sind er­füllt, wenn die zu be­ar­bei­ten­den Texte ent­sprechend der ver­ein­bar­ten Ver­sand­art in den Ver­sand ge­geben wur­den. Der Auf­trag­geber ist für die Über­prüfung der Voll­ständig­keit der über­sandten Texte zu­stän­dig. Für Ver­zöge­rungen oder Aus­führungs­mängel, die durch eine un­klare oder un­richtige Auf­trags­er­teilung, durch Fehler oder miss­verständ­liche oder falsche For­mu­lierun­gen im Aus­gangs­text ent­stehen, haf­tet der Auf­trag­nehmer nicht.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Klar­stellung oder Be­sei­ti­gung von miss­ver­ständ­lichen For­mu­lierungen im Aus­gangs­text be­hilf­lich zu sein.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auf­trag­nehmer über die zukünftige Ver­wen­dung des kor­ri­gierten Ma­nu­skripts zu in­for­mieren.
Sofern der Auftraggeber die Berücksichtigung einer be­stimmten Ter­mi­no­lo­gie oder von be­son­deren Sprach­varianten wünscht, ist dies dem Auf­trag­neh­mer bei gleich­zei­tiger Über­mittlung der dafür er­forder­lichen Unter­lagen be­kannt zu geben.
Auf die Beibehaltung besonderer, von der jeweils gültigen deutschen Recht­schrei­bung ab­weichender Schreib­weisen ist der Auf­trag­nehmer ge­sondert hin­zu­weisen.
Für die Inhalte des Manuskripts ist ausschließlich der Auf­trag­geber ver­ant­wort­lich. Eine in­halt­liche Prü­fung ist bei noch ein­zu­reichenden Quali­fi­kations­ar­beiten grund­sätz­lich aus­ge­schlossen. Das Ma­nu­skript um­fasst Texte eben­so wie Bil­der. Der Auf­trag­geber ver­sichert, dass er be­rech­tigt ist, das Ma­nu­skript dem Auf­trag­nehmer zum Zweck von Kor­rekto­rats- und Lek­torats­dienst­leistungen sowie zur For­ma­tierung und zum Satz zur Ver­fügung zu stel­len. Der Auf­trag­geber stellt den Auf­trag­nehmer von allen An­sprüchen aus etwaigen Ur­heber­rechts­ver­letzungen frei. Der Auf­trag­neh­mer kann nicht für den In­halt des kor­ri­gier­ten Ma­nu­skripts ver­ant­wort­lich ge­macht wer­den. An­sichten, Mei­nungen und In­halt liegen einzig und allein im Ver­ant­wortungs­be­reich des Ur­hebers und geben in keiner Weise die Mei­nung des Auf­trag­nehmers wieder.
Sofern der Auftraggeber diese Informations- und Mit­wirkungs­pflichten ver­letzt, sind Ge­währ­leistungs­ansprüche aus­ge­schlossen.

9. Haftung
Für Beschädigung oder Verlust des Ma­nu­skripts auf vom Auf­trag­geber über­lassenen Daten­trägern so­wie auf den elek­tro­nischen Da­tenüber­tragungs­wegen und Netz­werken wird aus­drück­lich keine Haf­tung über­nom­men. Für Be­schädi­gung oder Ver­lust jeg­licher Art von jeg­lichen dem Auf­trag­nehmer zur Ver­fügung ge­stellten Ma­terialien wird eben­falls aus­drück­lich keine Haf­tung über­nommen.
Eine Sicherung der vom Auf­trag­geber über­mittelten Ma­nu­skripte oder Daten er­folgt durch die text plus form Gunther Gebhard und Steffen Schröter GbR nicht. Während der Leistungs­er­bringung ist der Auf­trag­nehmer be­rechtigt, aber nicht ver­pflichtet, Sicherungs­ko­pien der ihm über­las­senen Ma­nu­skripte und Dateien an­zu­legen.
In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung be­schränkt auf den reinen Ma­terial­wert der Vor­lagen bzw. des dem Auf­trag­nehmer über­lassenen Ma­terials.
Für Schäden, die durch höhere Ge­walt, Be­triebs­störungen, Netz­werk- und Server­fehler, Leitungs- und Über­tra­gungs­störungen etc. ent­stehen, wird keine Haftung über­nommen. Die text plus form Gunther Gebhard und Steffen Schröter GbR haftet eben­falls nicht für Schäden, die durch Viren, Tro­janer oder Würmer oder Ver­gleich­bares ver­ur­sacht werden. Die EDV (Netz­werke, Pro­gramme, Dateien usw.) des Auf­trag­nehmers wird regelmäßig über­prüft. Beim Ver­sand von Dateien per E-Mail oder jeder an­deren Fernüber­tragung ist der Auf­trag­geber für eine end­gültige Über­prüfung der über­tragenen Dateien und Ma­nu­skripte zu­ständig. Dies­be­züg­liche Schaden­er­satz­ansprüche kön­nen nicht an­er­kannt werden.

10. Gewährleistung
Mängelrügen müssen, soweit sie offensichtliche Mängel be­tref­fen, spätes­tens in­ner­halb von 14 Tagen nach Er­halt des kor­ri­gier­ten Ma­nu­skripts durch den Auf­trag­geber an­ge­zeigt wer­den. Die Frist be­ginnt mit Ab­lauf des Tages, an welchem der kor­ri­gierte Text an den Auf­trag­nehmer ver­sandt wurde. Der Auf­trag­geber hat die im Text ver­blie­benen Fehler im Text zu mar­kieren, sodass die Be­rechti­gung des Ein­wandes so­wie die im Text ver­bliebene Fehler­menge für den Auf­trag­nehmer nach­voll­zieh­bar wer­den. Der Auf­trag­geber muss gleich­zeitig mit der Re­kla­ma­tion eine an­ge­messene Frist zur Mängel­be­seitigung setzen. Schlägt die Mängel­be­seitigung fehl, so hat der Auf­trag­geber das Recht auf Minde­rung oder Wand­lung. Weiter­gehende An­sprüche, ein­schließlich Schaden­er­satz­an­sprüche wegen Nicht­erfüllung, sind aus­ge­schlossen.
Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vor­satz oder grober Fahr­lässig­keit. Schaden­er­satz­an­sprüche für mit­tel­bare Schäden oder Folge­schäden, die durch eine mangel­hafte Kor­rek­tur ent­standen sind, wer­den aus­ge­schlossen. Ins­ge­samt haf­tet die text plus form Gunther Gebhard und Steffen Schröter GbR nur bis zur Höhe des Rechnungs­be­trages. Darüber hin­aus haf­tet die text plus form Gunther Gebhard und Steffen Schröter GbR nicht für Ver­zöge­rungen oder Aus­führungs­mängel, die durch eine un­klare, un­richtige oder un­voll­ständige Auf­trags­er­teilung ent­stehen.
Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grund­sätz­lich aus­ge­schlossen.

11. Verschwiegenheit und Geheimhaltung
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es wird die Wahrung der Ver­trau­lich­keit über den In­halt der über­lassenen Ma­nu­skripte so­wie Dateien zu­ge­sichert. So­fern sich der Auf­trag­nehmer zur Er­füllung der Leistung Dritter bedient, wer­den diese in gleicher Weise zur Ver­schwiegen­heit ver­pflichtet.
Bei der elektronischen Übermittlung des Manuskripts und anderer Daten zwischen dem Auf­trag­geber, dem Auf­trag­nehmer und von ihm be­auf­tragten Dritten kann ein absoluter Schutz von Be­triebs- und In­for­mations­ge­heim­nissen und sonstigen ver­trau­lichen Daten und In­for­mationen nicht gewähr­leistet wer­den. Der Auf­trag­nehmer sichert je­doch die­jenige Sorg­falt zu, die er in eigenen An­ge­legen­heiten aus­übt.
Die text plus form Gunther Gebhard und Steffen Schröter GbR ist im Rahmen daten­schutz­recht­licher Vor­schriften be­rechtigt, per­sonen­be­zogene Daten des Auf­trag­gebers zu ver­ar­beiten und zu speichern. Diese Daten wer­den nicht an Dritte weiter­ge­geben. Im Interesse des Auf­trag­gebers ist der Auf­trag­nehmer be­rechtigt, aber nicht ver­pflichtet, Sicherungs­kopien des Aus­gangs- und Ziel­textes an­zu­fer­tigen und diese auf­zu­be­wahren.

12.Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt aus­schließlich das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teil­weise un­wirk­sam sein oder ihre Rechts­wirk­sam­keit später ver­lieren, so soll hier­durch die Gültig­keit der übrigen Be­stim­mungen nicht berührt wer­den. An­stelle der un­wirk­samen Be­stimmung gelten die ge­setz­lichen Vor­schriften.

 

Stand: Januar 2017

 

 

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